Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen von AutoCheck Schlegel im Bereich Fahrzeugkaufberatung, Fahrzeugsuche, Fahrzeugprüfung und Kaufbegleitung.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von AutoCheck Schlegel, Inhaber David Schlegel, Kirchbergring 3, 74706 Osterburken, im Bereich der Fahrzeugkaufberatung, Fahrzeugsuche, Fahrzeugprüfung und Kaufbegleitung für Personenkraftwagen.
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes mindestens in Textform vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn AutoCheck Schlegel ihnen ausdrücklich mindestens in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Stellung von AutoCheck Schlegel
AutoCheck Schlegel erbringt Beratungs-, Prüf- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem geplanten Kauf eines gebrauchten oder neuen Personenkraftwagens. Die konkrete Leistung richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Paket oder der individuell vereinbarten Zusatzleistung.
AutoCheck Schlegel ist nicht Verkäufer des Fahrzeugs, nicht Vertragspartner des späteren Fahrzeugkaufvertrags, keine Werkstatt, kein amtlich anerkannter Sachverständiger und kein Kfz-Gutachter. Es wird kein technisches Gutachten im rechtlichen Sinne erstellt.
Die Leistung stellt eine fachkundige Einschätzung auf Grundlage der zum Prüfzeitpunkt erkennbaren Umstände, der verfügbaren Informationen und der vor Ort bestehenden Prüfmöglichkeiten dar. Die endgültige Kaufentscheidung trifft ausschließlich der Kunde.
§ 3 Vertragsschluss und Buchungswege
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde AutoCheck Schlegel mit einer Leistung beauftragt und AutoCheck Schlegel diesen Auftrag annimmt. Die Annahme kann insbesondere schriftlich, per E-Mail, über ein Website-Formular, telefonisch, per WhatsApp, über soziale Medien, durch digitale Bestätigung, durch Übersendung eines Dienstleistungsvertrags oder durch ausdrückliche Terminbestätigung erfolgen.
Buchungen können über alle von AutoCheck Schlegel angebotenen Kontakt- und Buchungswege erfolgen. Vor Beginn der Leistung erhält der Kunde in der Regel eine Bestätigung, einen Dienstleistungsvertrag, eine Zahlungsaufforderung oder eine Rechnung.
§ 4 Leistungsumfang Paket 1 - Online-Beratung
Paket 1 umfasst eine Online-Beratung per Telefon oder Video sowie eine Bedarfs- und Bedürfnisanalyse. Der Kunde kann AutoCheck Schlegel bis zu fünf Fahrzeuganzeigen übermitteln. AutoCheck Schlegel analysiert diese Anzeigen insbesondere hinsichtlich Preis, Ausstattung, Laufleistung, Plausibilität der Angaben und erkennbarer Auffälligkeiten.
Zusätzlich kann AutoCheck Schlegel, sofern sinnvoll und marktseitig möglich, bessere oder geeignetere Fahrzeugalternativen recherchieren und dem Kunden vorschlagen. Der Kunde erhält außerdem eine Checkliste zur eigenständigen Fahrzeugbesichtigung.
Nicht enthalten sind insbesondere Fahrzeugbesichtigungen vor Ort, Probefahrten, technische Prüfungen am Fahrzeug, OBD-Auslesungen, Kaufpreisverhandlungen mit Verkäufern, Verkäuferkommunikation sowie Kaufabwicklung.
§ 5 Leistungsumfang Paket 2 - Besichtigungsbegleitung
Paket 2 umfasst sämtliche Leistungen aus Paket 1 sowie eine persönliche Fahrzeugbesichtigung vor Ort für ein vom Kunden ausgewähltes Fahrzeug. Der Kunde organisiert die Kommunikation mit dem Verkäufer, die Terminvereinbarung sowie die Bereitstellung einer möglichen Besichtigung und Probefahrt eigenständig.
Verkäuferkommunikation, Terminabstimmung mit dem Verkäufer und Preisverhandlungen durch AutoCheck Schlegel sind in Paket 2 nicht enthalten und werden bei Paket 1 und Paket 2 nicht geschuldet.
Die Besichtigung umfasst, soweit vor Ort möglich, insbesondere eine Sichtprüfung von Karosserie und Lackzustand, Kontrolle auf sichtbare Unfallschäden, Rost und sonstige Mängel, Lackschichtmessung an relevanten Karosserieteilen, Innenraumprüfung, Funktionsprüfung elektronischer Komponenten, technische Sichtprüfung, OBD-Fehlerspeicher-Auslesung bei zugänglicher OBD-Schnittstelle, Probefahrt sofern möglich und zulässig, Einschätzung von Risiken und Auffälligkeiten sowie Erstellung eines Zustandsberichts mit persönlicher Einschätzung und Kaufempfehlung.
Eine Garantie für Vollständigkeit der Prüfung, Mangelfreiheit des Fahrzeugs, Unfallfreiheit oder zukünftige technische Entwicklung wird nicht übernommen.
§ 6 Leistungsumfang Paket 3 - Komplettservice
Paket 3 umfasst sämtliche Leistungen aus Paket 1 und Paket 2 sowie eine umfassendere Unterstützung bei der Fahrzeugsuche und Kaufentscheidung. Enthalten sind insbesondere persönliche Bedarfs- und Budgetanalyse, Unterstützung bei der Suche geeigneter Fahrzeuge, Analyse mehrerer Inserate, Vorauswahl geeigneter Angebote, Unterstützung bei der Kommunikation mit Verkäufern, Organisation bzw. Abstimmung geeigneter Besichtigungstermine gemeinsam mit dem Kunden, ein externer Fahrzeughistorienbericht, derzeit z. B. über CarVertical, bis zu zwei Fahrzeugbesichtigungen inklusive, Unterstützung bei Preisverhandlungen sowie ein Partner-Vorteil in Form eines Rabatts in Höhe von 30,00 EUR auf eine Fahrzeugaufbereitung bei Perfect Line Autopflege, Matthias Günther, Torgasse 6, 74740 Adelsheim, ab einem dortigen Auftragswert von 250,00 EUR.
Verkäuferkommunikation, Terminabstimmung mit Verkäufern und Unterstützung bei Preisverhandlungen durch AutoCheck Schlegel sind ausschließlich im Paket 3 enthalten. AutoCheck Schlegel darf nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden direkt mit Verkäufern kommunizieren und Preisverhandlungen führen. AutoCheck Schlegel wird hierdurch nicht Vertreter im rechtlichen Sinne, sofern keine gesonderte Vollmacht erteilt wird, und wird insbesondere nicht Vertragspartei des Fahrzeugkaufvertrags.
Nimmt der Kunde die in Paket 3 enthaltenen Besichtigungen nicht vollständig in Anspruch, insbesondere weil bereits nach der ersten Besichtigung ein Fahrzeug gekauft wird oder der Kunde die Suche beendet, besteht kein Anspruch auf Erstattung, Auszahlung oder Übertragung nicht genutzter Besichtigungen auf Dritte. Eine abweichende kulante Regelung kann im Einzelfall freiwillig vereinbart werden.
§ 7 Zusatzleistungen
Im Paket 2 kann der Kunde optional einen externen Fahrzeughistorienbericht, derzeit z. B. über CarVertical, zum Preis von 29,99 EUR hinzubuchen. Im Paket 3 ist ein externer Fahrzeughistorienbericht enthalten.
Als eigenständige Zusatzleistung bzw. Alternative zu Paket 2 kann der Kunde einen Fahrzeugcheck vor Ort zum Preis von 299,00 EUR beauftragen, wenn bereits ein konkretes Fahrzeug gefunden wurde und keine Online-Beratung, Inseratsanalyse, Fahrzeugsuche oder sonstige Leistungen aus Paket 1 gewünscht sind. Der Fahrzeugcheck vor Ort umfasst die in Paket 2 beschriebene persönliche Fahrzeugbesichtigung und Fahrzeugprüfung vor Ort, jedoch ohne die Leistungen aus Paket 1.
Sofern nach einer Besichtigung kein Kauf erfolgt oder der Kunde weitere Fahrzeuge prüfen lassen möchte, können weitere Fahrzeugbesichtigungen hinzugebucht werden. Der Preis pro weiterer Fahrzeugbesichtigung beträgt 79,99 EUR zzgl. gegebenenfalls anfallender Fahrtkosten gemäß § 8.
Weitere Besichtigungen können schriftlich, per E-Mail, telefonisch, per WhatsApp oder in anderer Textform beauftragt werden. Die Durchführung erfolgt grundsätzlich erst nach Bestätigung durch AutoCheck Schlegel und nach Zahlungseingang bzw. vereinbarter Barzahlung.
Partner-Vorteile, Rabatte oder Leistungen von Drittanbietern, insbesondere Fahrzeugaufbereitungen bei Perfect Line Autopflege, Matthias Günther, Torgasse 6, 74740 Adelsheim, werden durch den jeweiligen Drittanbieter erbracht. AutoCheck Schlegel vermittelt insoweit lediglich den angekündigten Rabatt bzw. Partner-Vorteil und wird nicht Vertragspartner der Fahrzeugaufbereitung. Es gelten die Bedingungen und Verfügbarkeiten des jeweiligen Drittanbieters. Der Partner-Vorteil wird auf der Rechnung oder Auftragsbestätigung von AutoCheck Schlegel vermerkt und gilt ausschließlich für das dort benannte Fahrzeug bzw. das im Rahmen des AutoCheck-Schlegel-Auftrags geprüfte, begleitete oder vermittelte Fahrzeug. Eine Übertragung auf andere Fahrzeuge, Dritte oder spätere Aufträge ist ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird.
§ 8 Fahrtkosten und Einsatzgebiet
Für Paket 2 ist eine Strecke bis einschließlich 55 km ab Kirchbergring 3, 74706 Osterburken, bis zum jeweiligen Fahrzeugstandort bzw. Besichtigungsort inklusive. Ab dem 56. Kilometer werden Fahrtkosten in Höhe von 0,50 EUR pro zusätzlichem Kilometer berechnet.
Maßgeblich ist die Entfernung von der Geschäftsadresse bis zum Fahrzeugstandort bzw. Besichtigungsort nach der kürzesten üblichen Straßenverbindung gemäß einem allgemein zugänglichen Online-Routenplaner. Die Fahrtkosten werden für Hin- und Rückweg berechnet, da AutoCheck Schlegel die Rückfahrt unabhängig davon durchführen muss, ob der Kunde das besichtigte Fahrzeug kauft und anschließend selbst mit diesem Fahrzeug zurückfährt.
Ist bei Vertragsschluss noch kein konkretes Fahrzeug ausgewählt oder kein Besichtigungsort bekannt, werden Fahrtkosten erst berechnet, sobald der Fahrzeugstandort feststeht. Der Kunde erhält die voraussichtlichen Fahrtkosten vor Durchführung der Besichtigung mitgeteilt.
Nach vorheriger Absprache kann AutoCheck Schlegel den Kunden mit dem eigenen Fahrzeug zur Besichtigung mitnehmen. Kauft der Kunde das besichtigte Fahrzeug und fährt anschließend selbst mit diesem Fahrzeug zurück, bleibt die Berechnung der vereinbarten Fahrtkosten für Hin- und Rückweg unberührt.
Für die im Paket 3 enthaltenen Besichtigungen sowie für zusätzlich hinzugebuchte Besichtigungen gelten dieselben Fahrtkostenregelungen.
Beispiele: Fahrzeugstandort 55 km entfernt = keine Zusatzkosten. Fahrzeugstandort 70 km entfernt = 15 km Zusatzstrecke je Richtung, also 30 km x 0,50 EUR = 15,00 EUR Zusatzkosten. Fahrzeugstandort 100 km entfernt = 45 km Zusatzstrecke je Richtung, also 90 km x 0,50 EUR = 45,00 EUR Zusatzkosten.
§ 9 Preise, Kleinunternehmerregelung und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich vor Leistungsbeginn per Banküberweisung oder, nach vorheriger Vereinbarung, in bar. Die Leistung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang bzw. vollständiger Barzahlung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Vergütung ist unabhängig davon geschuldet, ob der Kunde später tatsächlich ein Fahrzeug kauft. AutoCheck Schlegel schuldet Beratungs-, Prüf- und Unterstützungsleistungen, jedoch keinen erfolgreichen Kaufabschluss.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung relevanten Informationen wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Fahrzeugwünsche, Budget, Nutzungszweck, Links zu Fahrzeuganzeigen, Kontaktdaten von Verkäufern, Besichtigungstermine, Standortdaten und sonstige kaufrelevante Informationen.
Der Kunde ist grundsätzlich selbst verantwortlich dafür, dass eine Besichtigung und gegebenenfalls Probefahrt mit Zustimmung des Verkäufers möglich ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann die Leistung deshalb nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch von AutoCheck Schlegel im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen.
§ 11 Prüfgrenzen und nicht durchführbare Prüfpunkte
Die Fahrzeugprüfung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der gebuchten Leistung und der vor Ort bestehenden Möglichkeiten. Sie ist eine Sicht-, Funktions- und Plausibilitätsprüfung und ersetzt keine Untersuchung durch eine Fachwerkstatt, keinen Sachverständigen und kein technisches Gutachten.
Die Fahrzeugprüfung stellt eine fachkundige Zustandsbewertung im Rahmen der zum Prüfungszeitpunkt bestehenden tatsächlichen und technischen Möglichkeiten dar. Eine Garantie für die vollständige Mangelfreiheit des Fahrzeugs wird nicht übernommen.
Keine Bestandteile der Leistung sind insbesondere Demontagen, Zerlegungen, Arbeiten an sicherheitsrelevanten Bauteilen, Hebebühnenprüfungen, Unterbodenprüfungen ohne verfügbare Hebemöglichkeit, Messungen im Motor- oder Getriebeinneren, Prüfung verdeckter oder elektronisch manipulierter Mängel sowie Prüfungen, die nur mit Spezialwerkstatttechnik möglich sind.
Insbesondere können verdeckte oder ohne Demontage nicht erkennbare Mängel, nicht offenbarte Vorschäden, Manipulationen, manipulierte Kilometerstände sowie Defekte, die zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erkennbar oder nicht reproduzierbar sind, unentdeckt bleiben.
Ist eine einzelne Prüfung vor Ort nicht möglich, z. B. weil der Verkäufer eine Probefahrt verweigert, die OBD-Schnittstelle nicht zugänglich ist, Unterlagen fehlen, das Fahrzeug nicht ausreichend zugänglich ist, Witterung oder Umgebung eine Prüfung einschränken oder der Verkäufer bestimmte Prüfungen untersagt, gilt die Leistung insoweit als im möglichen Umfang erbracht. AutoCheck Schlegel weist den Kunden nach Möglichkeit auf nicht prüfbare Punkte hin.
§ 12 Terminabsagen, Nichterscheinen und Verkäuferabsagen
Terminabsagen durch den Kunden sind bis 24 Stunden vor dem konkret vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem konkret vereinbarten Termin kann AutoCheck Schlegel eine angemessene Ausfallpauschale in Höhe von bis zu 50 % der auf diesen konkreten Termin entfallenden Vergütung berechnen, sofern kein Ersatztermin gefunden wird oder bereits Aufwendungen, Fahrtkosten, Vorbereitungsleistungen oder sonstige Dispositionen entstanden sind.
Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin oder ist die Durchführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich, kann AutoCheck Schlegel die bis dahin bereits erbrachten Leistungen, notwendigen Aufwendungen und nachweisbaren Fahrtkosten berechnen. Betrifft die Pflichtverletzung des Kunden einen konkret vereinbarten Besichtigungstermin, kann im gesetzlich zulässigen Umfang eine Ausfallpauschale von bis zu 100 % der auf diesen konkreten Termin entfallenden Vergütung berechnet werden; ersparte Aufwendungen sind zu berücksichtigen.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass AutoCheck Schlegel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Sagt der Verkäufer kurzfristig ab, ist das Fahrzeug nicht verfügbar oder wurde das Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft, obwohl der Kunde seine Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin oder ein Ersatzfahrzeug abgestimmt. Eine vollständige Vergütung für noch nicht erbrachte Leistungen wird in diesem Fall nicht allein wegen der Verkäuferabsage berechnet. Bereits erbrachte Beratungs-, Prüfungs-, Organisations- oder Vorbereitungsleistungen sowie notwendige Fahrtkosten oder sonstige nachweisbare Aufwendungen können im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.
Muss ein Termin aus Gründen verschoben werden, die AutoCheck Schlegel nicht zu vertreten hat, z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt oder erhebliche Verkehrsbehinderungen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
§ 13 Widerrufsrecht und vorzeitiger Leistungsbeginn
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wird. Über das Widerrufsrecht wird der Kunde gesondert belehrt.
Der Kunde kann ausdrücklich verlangen, dass AutoCheck Schlegel bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt. In diesem Fall bestätigt der Kunde zugleich, dass er Kenntnis davon hat, dass er bei einem Widerruf für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen Wertersatz zu leisten haben kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Dem Kunden ist bekannt, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlöschen kann, wenn AutoCheck Schlegel mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.
Die entsprechende Zustimmung wird im Dienstleistungsvertrag oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger gesondert dokumentiert.
§ 14 Preisverhandlungen und Verkäuferkommunikation
AutoCheck Schlegel kann den Kunden bei Preisverhandlungen unterstützen. Dies kann durch Beratung des Kunden, Einschätzung eines angemessenen Kaufpreises oder durch direkte Kommunikation mit dem Verkäufer erfolgen.
Verkäuferkommunikation, Terminabstimmung mit Verkäufern und direkte Preisverhandlungen durch AutoCheck Schlegel erfolgen ausschließlich, soweit diese Leistungen Bestandteil des gebuchten Pakets oder einer ausdrücklich vereinbarten Zusatzleistung sind.
Eine direkte Kommunikation oder Preisverhandlung durch AutoCheck Schlegel erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. AutoCheck Schlegel schuldet keinen bestimmten Preisnachlass und keinen bestimmten Verhandlungserfolg.
Der Kaufvertrag über das Fahrzeug kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Verkäufer zustande. AutoCheck Schlegel wird nicht Vertragspartei des Fahrzeugkaufs.
§ 15 Fotodokumentation
AutoCheck Schlegel darf im Rahmen der Fahrzeugbesichtigung Fotos, Messwerte, Notizen und sonstige Dokumentationen des Fahrzeugs anfertigen, insbesondere von Karosserie, Innenraum, Schäden, Verschleiß, Lackmesswerten, OBD-Anzeigen, Fahrzeugunterlagen und sonstigen Auffälligkeiten.
Die Dokumentation dient der Leistungserbringung, der Erstellung des Zustandsberichts, der Nachvollziehbarkeit der Einschätzung und der Dokumentation gegenüber dem Kunden. Eine Veröffentlichung zu Werbezwecken erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung des Kunden bzw. soweit keine personenbezogenen Daten, Kennzeichen oder sonstigen identifizierbaren Merkmale betroffen sind.
§ 16 Externe Fahrzeughistorienberichte und Datenquellen
Externe Fahrzeughistorienberichte, derzeit z. B. über CarVertical, beruhen auf externen Datenbanken und den dort verfügbaren Informationen. AutoCheck Schlegel hat keinen Einfluss auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit dieser externen Daten.
Ein unauffälliger Fahrzeughistorienbericht garantiert nicht, dass ein Fahrzeug unfallfrei, mangelfrei oder frei von Manipulationen ist. Umgekehrt können Einträge in solchen Berichten einer weiteren Prüfung und Einordnung bedürfen.
§ 17 Nachbetreuung bei Paket 3
Im Paket 3 erhält der Kunde für bis zu drei Monate nach Fahrzeugkauf eine Nachbetreuung per WhatsApp, Telefon oder E-Mail. Die Nachbetreuung umfasst allgemeine Rückfragen zum Fahrzeug, Hinweise zu Wartung und Pflege, Unterstützung bei der Einordnung von Werkstatt- oder Reparaturangeboten sowie Unterstützung bei der sachlichen Kommunikation mit dem Verkäufer bei nach dem Kauf festgestellten Problemen.
Antworten erfolgen während üblicher Geschäftszeiten, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Die Nachbetreuung ist auf einen angemessenen Umfang begrenzt.
Nicht umfasst sind Rechtsberatung, technische Gutachten, Werkstattleistungen, Reparaturen, Vertretung gegenüber Verkäufern, Werkstätten, Versicherungen, Behörden oder Gerichten sowie die Durchsetzung von Gewährleistungs-, Garantie- oder Schadensersatzansprüchen. Eine erfolgreiche Einigung mit dem Verkäufer kann nicht garantiert werden.
§ 18 Haftung
AutoCheck Schlegel haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AutoCheck Schlegel nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Im Übrigen ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. AutoCheck Schlegel übernimmt insbesondere keine Garantie für den tatsächlichen technischen Zustand, die Mangelfreiheit, die Unfallfreiheit, die Laufleistung, die Fahrzeughistorie, die Werthaltigkeit oder die zukünftige Entwicklung eines Fahrzeugs.
§ 19 Keine Rechtsberatung
AutoCheck Schlegel erbringt keine Rechtsberatung. Hinweise zu Gewährleistung, Garantie, Verkäuferkommunikation oder weiteren praktischen Schritten stellen lediglich allgemeine Unterstützung dar und ersetzen keine anwaltliche Beratung. Bei rechtlichen Streitigkeiten wird dem Kunden empfohlen, anwaltlichen Rat einzuholen.
§ 20 Datenschutz
AutoCheck Schlegel verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und zur Durchführung der beauftragten Leistungen. Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von AutoCheck Schlegel, abrufbar auf der Website www.autocheck-schlegel.de.
§ 21 Verbraucherstreitbeilegung
AutoCheck Schlegel ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 22 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.